Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SZ
06.10.2017 Publikationsdatum Simap: 06.10.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bezirk Einsiedeln
Beschaffungsstelle/Organisator: FüchslinArchitektur GmbH,
zu Hdn. von
Peter Füchslin, Schwanenstrasse 38,
8840
Einsiedeln,
Schweiz,
Telefon:
055 412 11 10,
E-Mail:
p.fuechslin@f-architektur.ch,
URL
www.f-architektur.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- FüchslinArchitektur GmbH,
zu Hdn. von
Peter Füchslin, Schwanenstrasse 38,
8840
Einsiedeln,
Schweiz,
Telefon:
055 412 11 10,
E-Mail:
p.fuechslin@f-architektur.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 13.10.2017
- Bemerkungen: Fragen sind ausschliesslich schriftlich zu stellen mit E-Mail an p.fuechslin@f-architektur.ch. Die Fragen werden gesammelt und die Antworten bis 17. Oktober 2017 allen offerierenden Unternehmern zugestellt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 03.11.2017 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Risiko der rechtzeitigen Zustellung vor Offertöffnung liegt beim Unternehmer, es gilt nicht das Datum des Poststempels.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig, schriftlich und verschlossen einzureichen. Beschriftung des Eingabekuverts mit entsprechender BKP-Nr. und Vermerk «VERTRAULICH».
1.5 Datum der Offertöffnung:- 07.11.2017, Uhrzeit:
10:00, Ort:
Rathaus, Bezirk Einsiedeln, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Das Protokoll der Offertöffnung kann nach dem Zuschlag bei FüchslinArchitektur GmbH verlangt werden mit E-Mail an p.fuechslin@f-architektur.ch
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Werkhof Einsiedeln / Baumeisterarbeiten
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 103
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45332400 - Installation von Sanitäreinrichtungen, | | 45232460 - Sanitäre Anlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 25 - Sanitäranlagen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Sanitäranlagen
2.7 Ort der Ausführung- Grotzenmühlestrasse
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 60%
Referenzen
Gewichtung 20% Leistungsfähigkeit / Termine
Gewichtung 20%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 03.04.2018 und Ende 31.07.2019
- Bemerkungen: Verbehältlich rechtskräftige Baubewilligung.
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 12.10.2017
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- bis: 30.06.2018
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 06.10.2017
bis
02.11.2017 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Es werden keine Verhandlungen geführt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (Art. 15 IVöB).
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