Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.10.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG, Einkauf Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG, Einkauf Infrastruktur, Signalanlagen und Telecom, Telecom,
zu Hdn. von
Bastian Leonhard, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
Bastian.Leonhard@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 1)Dienstleistungen für Wartung, Störungsbehebung und Erweiterungen der DECT-Telefonanlagen
2)Dienstleistungen für Wartung, Störungsbehebung und Erweiterungen der Alarmserver
1&2 (inklusive Material, Ersatzmaterial und Service)
-
Los-Nr:
1
- Kurze Beschreibung: Los 1 (Süd/Ost) Wartung, Störungsbehebung und Erweiterung der DECT-Telefonanlagen Kraftwerkstelefonie. Die Anlagen, welche sich im jeweiligen Los befinden, sind im Lastenheft aufgeführt.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 50334400 - Wartung von Kommunikationssystemen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: CKW Conex AG, Hirschengraben 33,
6003
Luzern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 914'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: 284`000 CHF sind für Wartung & Instandhaltung; 630`000 sind als Kostendach für Ausbauten und Ersatzanlagen vorgesehen
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.06.2017
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer
973571
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 25.10.2017
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen
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