Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 07.10.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Universität Bern, Medizinische Fakultät, Institut für Rechtsmedizin, Bühlstrasse 20,
3012
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
dominique.buess@irm.unibe.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Verbrauchsmaterial für DNA-Analysen für das Institut für Rechtsmedizin 2018-2021
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33141000 - Nichtchemisches medizinisches Einwegmaterial und hämatologisches Verbrauchsmaterial |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Life Technologies Europe BV, Baarerstrasse 78,
6300
Zug,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'800'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gestützt auf den Artikel 7, Absatz 3, Buchstabe c der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) hat die Universität Bern, Institut für Rechtsmedizin, den Auftrag freihändig vergeben. Die Kits (Verbrauchsmaterial) von Life Technologies, die für die DNA-Analyse verwendet werden, sind validiert und entsprechen den DNA-Datenbankstandards. Die Abteilung Forensische Molekularbiologie des Instituts für Rechtsmedizin ist eine akkreditierte Abteilung; das Verbrauchsmaterial muss validiert und zwingend kompatibel mit den bestehenden Geräten von Life Technologies sein.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.10.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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