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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 990063
13.10.2017|Projekt-ID 161825|Meldungsnummer 990063|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 13.10.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Abteilung Immobilien,  zu Hdn. von Herr Heinz Müller, Kreuzplatz 5, KPL,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  hemueller@ethz.ch,  URL www.immobilien.ethz.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

02.11.2017
Bemerkungen: Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 24.11.2017 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Der Poststempel ist nicht massgebend. Die Verantwortung für das rechtzeitige Ein-treffen beim Auftraggeber liegt beim Submittenten.
Es ist die Versandetikette der Unterlagen zu verwenden.

1.5 Datum der Offertöffnung:

27.11.2017

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Dienstleistungsrahmenvertrag für Umzüge und Transporte

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

DLRV 2017-001

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  60000000 - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die ETH Zürich sucht für die Erbringung von Transport- und Umzugsdienstleistun-gen im innerstädtischen und regionalen Bereich einen Dienstleistungspartner.
Die Einzelaufträge teilen sich im Wesentlichen in die Kategorien Kleintransporte und Grosstransporte auf.
Kleintransporte: kurzfristig (1-5 Tage), kleiner Möbellieferwagen, 2-er Team oder einzelne Mitarbeiter
Grosstransporte: mittelfristig (max. 5 Tage), Möbelwagen, 3 – 6erTeam
Zu den weiteren Dienstleistungen gehören:
Einrichten, Montieren, Unterhalten und Einlagern von Büro-, Labor-, Seminarmobili-ar, Archiv- und Lagereinrichtungen, Labor-, Werkstatt- und Spezialeinrichtungen, Geräte und Material.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Stadt Zürich und regionaler Bereich

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.02.2018, Ende: 31.01.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: um max. 2 Jahre

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.02.2018 und Ende 31.01.2021
Bemerkungen: Verlängerung um max. 2 Jahre vorbehalten

3. Bedingungen

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Dienstleistungsvertrag

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Dienstleistungsvertrag

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung übernimmt. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin.

3.6 Subunternehmer

nicht zugelassen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

aufgrund der in den Unterlagen genannten Bedingungen

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten:
- Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9);
- Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes
(SR 0.822.719.7);
- Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9);
- Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0);
- Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5);
- Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1);
- Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8);
- Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2).

2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten
Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILO-Kernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten.

Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen.

4.6 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.