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20.10.2017|Projekt-ID 161924|Meldungsnummer 990419|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  20.10.2017
Publikationsdatum Simap: 20.10.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Urdorf
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindeverwaltung Urdorf,  zu Hdn. von Claudio Fiechter, Bahnhofstrasse 46,  8902  Urdorf,  Schweiz,  E-Mail:  claudio.fiechter@urdorf.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

03.11.2017

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 20.11.2017 Uhrzeit: 14:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)

1.5 Datum der Offertöffnung:

20.11.2017, Uhrzeit:  14:00, Ort:  Gemeinde Urdorf, Bemerkungen:  nicht öffentlich

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Hochwasserschutz und Revitalisierung Abschnitt Birmensdorferstrasse, Urdorf

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

W2168

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45246000 - Flussregulierungs- und Hochwasserschutzarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Im Abschnitt der Birmensdorferstrasse sind am Schäflibach Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen zu erstellen. Die Arbeiten umfassen:
- Aufweitung des Gerinnes, l = ca. 1.1 km, Aushub ca. 14'000 m3
- Ingenieurbiologische Bauweisen
- Neubau Dämme
- Sohlsicherungen
- Neubau einer Strassenbrücke
- Neubau zweier Fussgängerbrücken
- Neubau eines Durchlasses l = ca. 58 m
- Summe Betonbau ca. 700 m3
- Neubau Unterhaltsweg l = ca. 780 m
- diverse örtliche Anpassungen

2.7 Ort der Ausführung

Urdorf

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 15.01.2018, Ende: 31.12.2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 70 
Erfahrung und Verfügbarkeite Schlüsselpersonen  Gewichtung 15 
Aufgabenanalyse und Bauablauf  Gewichtung 15 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Varianten sind nur zugelassen, wenn die Amtslösung ebenfalls eingereicht wird.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 15.01.2018 und Ende 31.12.2018
Bemerkungen: Der Ausführungstermin der Brücken und des Durchlasses sind vom 15.01.2018 bis zum 31.05.2018

3. Bedingungen

3.3 Zahlungsbedingungen

gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.6 Subunternehmer

gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch,
oder zu beziehen von folgender Adresse:
HOLINGER AG,  zu Hdn. von Jannik Rescigno, im Hölderli 26,  8405  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  052 267 09 00,  E-Mail:  jannik.rescigno@holinger.com
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 20.10.2017
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Leistungsverzeichnis, Pläne und zusätzliche Berichte können auf Anfrage bezogen werden.

4. Andere Informationen

4.3 Begehungen

Keine

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.