Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.10.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Präsidialdirektion, Hochbau Stadt Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,
zu Hdn. von
Marietta Weibel, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffungswesen@bern.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erweiterung und Sanierung Volksschule Marzili, Bern, BKP 211
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 211 - Baumeisterarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Büchi Bauunternehmung AG, Meisenweg 15,
3000
Bern 22,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'064'953.35 mit MWSt.8%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Sachverhalt:
Die Baumeisterarbeiten der Erweiterung und Sanierung Volksschule Marzili, Bern erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 202 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahren erreicht werden.
Begründung: Die Baumeisterarbeiten wurden am 5. April 2017 ordentlich auf www.simap.ch ausgeschrieben. Leider ist bis zum Eingabetermine kein Angebot eingegangen. Nach Art. 7 Abs. 3 lit. A ÖBV kann der Auftrag freihändig zugeschlagen werden. Nach einem formlos durchgeführtem Konkurenzverfahren unter 5 Anbietern hat HSB den Auftrag an die Firma Büchi Bauunternehmung AG, Bern zugeschlagen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.10.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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