Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 25.10.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,
zu Hdn. von
Marietta Weibel, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 321 73 40,
Fax:
031 321 73 42,
E-Mail:
beschaffungswesen@bern.ch,
URL
www.bern.ch/wirtschaft/beschaffung
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 321 73 40,
Fax:
031 321 73 42,
E-Mail:
beschaffungswesen@bern.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
- Bemerkungen: Es findet keine Fragerunde statt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 06.11.2017, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Gesamtsanierung Liegenschaft, Postgasse 14, 3011 Bern, BKP 211" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 10.11.2017
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Gesamtsanierung Liegenschaft, Postgasse 14, 3011 Bern
- BKP 211 Baumeisterarbeiten
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 211 - Baumeisterarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- In Zukunft soll das dreigeschossige Gebäude hauptsächlich für Wohnzwecke zur Verfügung stehen. Die Umnutzung beinhaltet in den Obergeschossen die Realisation von sieben in Grösse und Art unterschiedlichen Wohnungen. Hierfür wird der heute ungenutzte Dachraum vollständig ausgebaut. Zusätzliche Lukarnen und Oblichter sorgen für konforme Tageslichtverhältnisse. Vorgesehen sind zwei loftähnliche Wohnungen mit Galerie im Dachbereich, zwei Dreizimmerwohnungen im 2. Obergeschoss sowie drei Zweizimmerwohnungen im 1. Obergeschoss. Im über die Laube zugänglichen Erdgeschoss sind Nutzungen für den Verkauf oder im Dienstleistungssektor angedacht. Auf Seite Postgasshalde wäre auch ein Wohnatelier denkbar. Im Gewölbekeller sind die technischen Zentralen, die Waschküche und Kellerabteile vorgesehen.
2.7 Ort der Ausführung- Postgasse 14, 3011 Bern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis:
Gewichtung 70 %
Auftragsspezifische Referenzen:
Gewichtung 30 %
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Gleichwertige Offertvarianten als Ergänzung zum Grundangebot sind zugelassen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Gemäss Terminplan.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 24 ÖBV vorliegen, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen: - Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip). - Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.
Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen.
Wirtschaftlich, technische und ökologische Anforderungen sowie verlangte finanzielle Garantien und Angaben: Mängel- und Garantiefrist nach SIA 118.
Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse in Bild zu setzen.
3.5 Bietergemeinschaft- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.
3.6 Subunternehmer- Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise nach Art. 20 ÖBV, zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
- Der Anbieter verfügt über die notwendige und geforderte Fachkompetenz und Firmenstruktur für den vorgesehenen Auftrag.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
- Referenzen zur Beurteilung der Eignung gemäss Punkt 3.7 mit beigelegtem Referenzblatt.
Art. 20 ÖBV: - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen - detaillierter Betreibungsregisterauszug - Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern) - Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV) - Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge) - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben - Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 25.10.2017
bis
06.11.2017 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.2 Geschäftsbedingungen- Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
4.3 Begehungen- Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.6 Sonstige Angaben- 1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet: 5.0 = ausgezeichnet 4.0 = gut bis sehr gut 3.0 = genügend 2.0 = ungenügend 1.0 = unbrauchbar 0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich.
Mit der Offerteingabe sind 2 Referenzen in den letzten 5 Jahre mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten.
2. Termin gemäss Kapitel 1.5: Der Termin ist nicht verbindlich.
3. Laufzeit Vertrag: Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
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