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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 991369
01.11.2017|Projekt-ID 157256|Meldungsnummer 991369|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 01.11.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur Energie Operations, Projekte und Technik
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Einkauf, Supply Chain und Produktion
Bauprojekte, Standort Bern,  zu Hdn. von Anja Bergmann, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  anja.bergmann@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Frequenzumformer Rupperswil - Gesamterneuerung
Los-Nr: 2
Kurze Beschreibung: Primärtechnik

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71356400 - Technische Planungsleistungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: AF-Consult Switzerland AG, Täfernstrasse 26,  5405  Baden-Dättwil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 167'955.50 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Anforderungen gemäss Ausschreibungsbedingungen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.07.2017
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 973811

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 31.10.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die
Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.