Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 27.10.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse VBS
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse VBS Kompetenzbereich Einkauf und Kooperation CC WTO,
zu Hdn. von
armasuisse VBS CC WTO, Rodtmattstrasse 110,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Kaliumiodid-Versorgung 2017-2018
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[25] Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 85312320 - Beratungsdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ATAG Wirtschaftsorganisationen AG, Eigerplatz 2,
3007
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 314'814.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: VöB Art.13, Abs.1, lit. f
Gemäss der Jodtablettenverordnung (SR 814.52) muss die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Jodtabletten innerhalb der 50km-Zonde zu den Kernkraftwerken auch nach der Austauschaktion der Jodtabletten (2014 / 2015) sichergestellt werden. (Neuzugänger, verlorene Tabletten, neue Firmen, neue Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Geburten, etc.). Bei der zusätzlichen Leistung, handelt es sich somit um die Weiterführung der gesetzlich geforderten Versorgungsleistung im Sinne einer zeitlichen Erweiterung der bereits erbrachten Leistung.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 10.10.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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