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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 992551
03.11.2017|Projekt-ID 162489|Meldungsnummer 992551|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  03.11.2017
Publikationsdatum Simap: 03.11.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Uster, Bevölkerungsschutz
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Uster, Bevölkerungsschutz,  zu Hdn. von Sascha Zollinger, Dammstrasse 7,  8610  Uster,  Schweiz,  Telefon:  044 944 72 85,  E-Mail:  sascha.zollinger@uster.ch,  URL www.uster.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Stadt Uster, Bevölkerungsschutz,  zu Hdn. von Sascha Zollinger, Dammstrasse 7,  8610  Uster,  Schweiz,  Telefon:  044 944 72 85,  E-Mail:  sascha.zollinger@uster.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

10.11.2017

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 24.11.2017 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)

1.5 Datum der Offertöffnung:

27.11.2017, Uhrzeit:  13:30, Ort:  8610 Uster

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung eines Öl-/Wasserwehrfahrzeuges (OWF) für die Feuerwehr Uster

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34144210 - Feuerwehrfahrzeuge

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Bau und Lieferung eines Öl- / Wasserwehrfahrzeuges (OWF), inklusive notwendigem Zubehör und Schulung des Personals im Jahr 2018. Die Leistungen sind gemäss dem „Pflichtenheft Bau und Ausrüstung Öl- / Wasserwehrfahrzeug (OWF) der Feuerwehr Uster“ zu erbringen. Die darin formulierten Anforderungen sind zwingend einzuhalten, jene Anforderungen, die „besser bzw. schlechter“ bewertet werden, sind mit „B“ (Bewertung) bezeichnet. Die Nichteinhaltung einer zwingenden Anforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Optionen müssen zwingend angeboten werden und werden in den Preisvergleich integriert. Der Entscheid über die Auslösung der Optionen erfolgt mit dem Zuschlag.
Die Anbieterin / der Anbieter trägt die Verantwortung dafür, dass sein Angebot zu sämtlichen Anforderungen des Pflichtenheftes, Angaben bzw. Aussagen enthält. Wesentlich unvollständige Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen.

2.7 Ort der Lieferung

Uster

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

16 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Liefertermin

10 Monate respektive 300 Tage nach Vertragsunterzeichnung

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

s. Beilage

3.2 Kautionen / Sicherheiten

s. Beilage

3.3 Zahlungsbedingungen

s. Beilage

3.4 Einzubeziehende Kosten

s. Beilage

3.5 Bietergemeinschaft

s. Beilage

3.6 Subunternehmer

s. Beilage

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 03.11.2017  bis  24.11.2017
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.3 Begehungen

Keine

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.