Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 992689
01.11.2017|Projekt-ID 158231|Meldungsnummer 992689|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 01.11.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Oberingenieurkreis IV
Beschaffungsstelle/Organisator: Oberingenieurkreis IV,  zu Hdn. von Jürgen Seeber, Dunantstrasse 13,  3400  Burgdorf,  Schweiz,  Telefon:  031 635 53 00,  Fax:  031 635 53 01,  E-Mail:  juergen.seeber@bve.be.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Verkehrssanierung Burgdorf - Oberburg - Hasle; Beschaffung Projektverfasser Betriebs- und Sicherheitsausrüstung im Rahmen der Erarbeitung des Bauprojektes und der Durchführung des Bewilligungsverfahrens / Auflageprojekt

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Nay Engineering AG Nidwalden, Unter Sagi 10,  6362  Stansstad,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 199'798.25 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss der Zuschlagsverfügung vom 22.9.2017

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.07.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 977277

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.09.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Die Zuschlagsverfügung vom 22.9.2017 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben.