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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 993375
10.11.2017|Projekt-ID 162743|Meldungsnummer 993375|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  10.11.2017
Publikationsdatum Simap: 10.11.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Baden, Liegenschaften
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Baden
Liegenschaften
Roter Turm,  zu Hdn. von Herr Kaspar Blaser, Rathausgasse 5,  5401  Baden,  Schweiz,  E-Mail:  kaspar.blaser@baden.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Fuhr Buser Partner BauOekonomie AG,  zu Hdn. von Bruno Buser, Aechenvorstadt 36,  4051  Basel,  Schweiz,  Telefon:  +41 61 205 18 02,  E-Mail:  bruno.buser@bau-oek.ch

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 18.12.2017 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Unterlagen müssen im Doppel bis zum 18. Dezember 2017 / 16:00 Uhr unter der aufgeführten Adresse eingetroffen sein.
Der Poststempel wird nicht berücksichtigt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

19.12.2017

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung Schmutzwasserleitungen, Küchen und Bäder Hochhaus Im Roggebode 5 5400 Baden

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Bauherrschaft beabsichtigt eine bewährte und eingespielte Planergruppe für die Ausführungsplanung und die Umsetzung der Sanierung zu beauftragen. Die Planergruppe sollte bereits analoge Sanierungen während des Wohnbetriebes erfolgreich realisiert haben.
Ein Baubewilligungsantrag für die Sanierung muss nicht gestellt werden. Eine Brandschutzbewilligung für Lüftungskanäle, Küchen- und Badabluft, sowie der Einbau der Brandschutzklappen muss bei der Aargauische Gebäudeversicherung beantragt werden. Die Sanierung der 72 Wohnungen erfolgt im bewohnten Zustand. Kalkuliert ist, jeweils 8 bis 10 Wohnungen zusammen zu sanieren. Für jede Wohnung ist ein Zeitrahmen von 6 Wochen veranschlagt.
Vorgängig der Sanierung gilt es durch die Planergruppe eine Informationsplattform für die Mieter einzurichten und die Mieter während der Sanierung zu begleiten.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Hochhaus
Im Roggebode 5
CH-5400 Baden

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Schlüsselpersonen  Gewichtung 15% 
Auftragsanalyse  Gewichtung 30% 
Preis Planergruppenhonorarofferte  Gewichtung 50% 
Präsentation der Offerte  Gewichtung 05% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.03.2018 und Ende 31.12.2019

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.8 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.