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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 994123
17.11.2017|Projekt-ID 157680|Meldungsnummer 994123|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  17.11.2017
Publikationsdatum Simap: 17.11.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einfache Gesellschaft Kunsthaus Erweiterung
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten,  zu Hdn. von AHB, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kunsthaus Zürich
Beschaffungs-Nr 3781
Kurze Beschreibung: BKP 378.1 Bühnenmaschinerie Maschinenbau

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 37 - Ausbau 1,
379 - Uebriges

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bühnenbau Schnakenberg, Rosenthalstr. 16,  42369  Wuppertal,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  CHF 454'303.15 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.07.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 975339

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.11.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Vergabeentscheid der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus Erweiterung

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.