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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 994349
17.11.2017|Projekt-ID 158188|Meldungsnummer 994349|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  17.11.2017
Publikationsdatum Simap: 17.11.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt / Baubereich 2,  zu Hdn. von Martin Reber, Stampfenbachstrasse 110, Postfach,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  martin.reber@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Staatsarchiv des Kantons Zürich, Erweiterung Bau 3, Winterthurerstrasse 170, 8057 Zürich
Beschaffungs-Nr 1, 2
Kurze Beschreibung: BKP 221 Fenster, Aussentüren, Tore, BKP 224.1 Bedachungs- und Spenglerarbeiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: BKP 224-01 Bedachungs- / Spenglerarbeiten
Name: SADA AG, Vega-Strasse 3,  8152  Glattpark (Opfikon),  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 202'885.00 mit MWSt.8%
Hinweis: BKP 221-01 Fenster, Aussentüren, Tore
Name: Huber Fenster AG, St. Gallerstrasse 57,  9100  Herisau,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 594'381.65 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Eignungs- und Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 14.07.2017
Meldungsnummer 977097

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.11.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Zuschläge kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.