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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 994361
11.11.2017|Projekt-ID 154195|Meldungsnummer 994361|Abbruch      Berichtigung

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 11.11.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Burgergemeinde Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Burgergemeinde Bern,  zu Hdn. von "Nicht öffnen" - Offertunterlagen, KCB2020 und BKP, Bahnhofplatz 2, Postfach,  3001  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beat.aeschbacher@ingenta.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Umbau Kultur Casino Bern, BKP 281.71 Bodenbeläge aus Holz

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Geamtsanierung gemäss Baubeschrieb und Leistungsverzeichnis in den Ausschreibungsunterlagen.
Diese Angaben haben nur informativen Charakter. Der Unternehmer kann daraus keinerlei Ansprüche ableiten.

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   12.04.2017
im Publikationsorgan :   Simap.ch
Meldungsnummer 963151

3. Begründung

Wesentliche Änderungen des Projekts, Auf Grund einer Projektveränderung und der damit einhergehenden Änderungen an den Offertunterlagen verfehlt das Verfahren seinen Zweck. - Durch die Änderung des Projekts, ist die Vergleichbarkeit der vorliegenden Angebote nicht gegeben. Damit kann dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Teilnehmenden nicht mehr nachgekommen werden und es kann keine rechtmässige Zuschlagserteilung erfolgen. - Mit dem Abbruch des Verfahrens wird sichergestellt, dass die Auftraggeberin durch die Wiederholung des Verfahrens eine sachgerechte und wirtschaftliche Beschaffung durchführen kann. - Die Vorteile eines Verfahrensabbruchs überwiegen in diesem Fall deutlich. - Das Projekt wird in Kürze neu ausgeschrieben, wodurch alle Marktteilnehmer erneut die gleichen Chancen für eine Eingabe erhalten.

5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Zuschlagsverfügung kann innert zehn Tagen seit der ersten Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt BernMittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet werden. Die Publikation der Ausschreibung sowie weitere greifbare Beweismittel sind beizulegen.