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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 994719
15.11.2017|Projekt-ID 158324|Meldungsnummer 994719|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.11.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schulen Münchenbuchsee
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindeverwaltung Münchenbuchsee, Bernstrasse 8,  3053  Münchenbuchsee,  Schweiz,  E-Mail:  info@muenchenbuchsee.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Projekt ICT Schule 21 an der Schule Münchenbuchsee
Los-Nr: 3
Kurze Beschreibung: GL01 Wartung und Support;
OP01 Weiterführung Wartung und Support

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  50323100 - Wartung von Computerperipheriegeräten,
50312210 - Wartung von Kleincomputern

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: A & F Computersysteme AG, Sandgruebestrasse 4,  6210  Sursee,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 99'700.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlagsempfänger überzeugt hinsichtlich der guten Erfüllung der qualitativen Anforderungen wie auch durch das insgesamt gute Preis-/Leistungsverhältnis.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.07.2017
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 977591

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.11.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Zuschlag kann innert 10 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland (Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Der angefochtene Zuschlag und greifbare Beweismittel sind beizulegen.