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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 995635
24.11.2017|Projekt-ID 155430|Meldungsnummer 995635|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  24.11.2017
Publikationsdatum Simap: 24.11.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt Kanton Zürich
Baubereich 4,  zu Hdn. von Patrick Künzler, Stampfenbachstrasse 110,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  patrick.kuenzler@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

6350 Liegenschaften KSW, Kantonsspital Winterthur, Spitalgebäude, Hochhaus, Brauerstrasse 15, 8400 Winterthur, 20251.10,Ersatzneubau Hochhaus, SKP 250-04 Sanitärinstallationen, Teilprojekte: EGT, BHH, TG

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45215100 - Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen,
45332400 - Installation von Sanitäreinrichtungen
Baukostenplannummer (BKP): 25 - Sanitäranlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Preisig AG, Siewerdtstrasse 9,  8050  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 11'655'961.85 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Eignungs- und Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 12.05.2017
Meldungsnummer 967405

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.11.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.4 Sonstige Angaben

Zuschlag mittels RRB Beschluss 1035 vom 8.11.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.