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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 995661
24.11.2017|Projekt-ID 158605|Meldungsnummer 995661|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  FR  24.11.2017
Publikationsdatum Simap: 24.11.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Plaffeien
Beschaffungsstelle/Organisator: Ingenieurbüro Ernst Fuchs AG,  zu Hdn. von Martin Fuchs, Dorf 1,  1717  St. Ursen,  Schweiz,  Telefon:  026 494 01 10,  Fax:  026 494 01 14,  E-Mail:  martin@fuchs-ing.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erstellen des Trennsystems Kurschürli-Telmoos und Einlegen einer Trinkwasserleitung
Los-Nr 2
Kurze Beschreibung: Einlegen einer neuen Schmutzwasserleitung DN 400 für das Erstellen des Trennsystems. Gleichzeitig wird eine neue Trinkwasserleitung DN 150 eingelegt.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 102 - Besondere Bestimmungen,
111 - Regiearbeiten,
113 - Baustelleneinrichtung,
161 - Wasserhaltung,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: RAEMY AG, Büel 6,  1716  Oberschrot,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 768'054.15 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot mit der höchsten Punktzahl aus der Bewertung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.07.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Freiburg
Meldungsnummer 978729

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.11.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Vergabe kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation mit Beschwerde beim Oberamt des Sensebezirks angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Vergabe und greifbare Beweismittel sind beizulegen.