Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.11.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Informatik Service Center ISC-EJPD; Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT und Information Service Center WBF ISCeco
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Standarddienste IAM (Indentity and Access Management) 2017 bis 2025
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: AdNovum Informatik AG, Röntgenstrasse 22,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 27'985'400.00 ohne MWSt. Bemerkung: Preis inkl. Option, siehe auch Punkt 4.4
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit c VöB
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.11.2017
4.4 Sonstige Angaben- Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2):
- Basisauftrag im Wert von CHF 15'483'200.00 - Optionsauftrag zum Preis von CHF 12'502'200.00 Alle Preisangaben exkl. MWST
Die freihändige Vergabe erfolgt, da die Lösung auf der Standardsoftware NEVIS basiert für welche die Immaterialgüterrechte dem Anbieter gehören. Bei einer Ablösung würden erhebliche Migrations- Investitions- und Anschaffungskosten anfallen.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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