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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 996193
17.01.2018|Projekt-ID 155179|Meldungsnummer 996193|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 17.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Einkauf Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG
Einkauf Infrastruktur Energie, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  een@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Giubiasco Retrofit Frequenzumformer

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31121111 - Elektrische rotierende Umformer

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: GE Renewable (Switzerland) GmbH, Zentralstrasse 40,  5242  Birr,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 5'234'382.45 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Anbieter hat unter Berücksichtigung der in den Ausschreibungsbedingungen aufgezeigten
Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht und somit das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht. Der zuschlagsrelevante Wert gemäss Ausschreibungsbedingung beträgt CHF 8'972'082.45.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 04.05.2017
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 966415

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.11.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St.Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen
und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und
vorhandene Beweismittel sind beizulegen.