Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SZ
01.12.2017 Publikationsdatum Simap: 01.12.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonspolizei Schwyz
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonspolizei Schwyz,
zu Hdn. von
Hans Purtschert, Bahnhofstrasse 7,
6430
Schwyz,
Schweiz,
Telefon:
041 / 819 28 18,
Fax:
041 / 819 28 93,
E-Mail:
hans.purtschert@sz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Weiterführung von Support und Wartung (einschliesslich Lieferung von Updates) der bereits im Einsatz befindlichen Vorgangsbearbeitungssoftware ABI.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72267000 - Software-Wartung und -Reparatur, | | 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: rola Security Systems AG, Baslerstrasse 30,
8048
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'126'510.15 mit MWSt.8% Bemerkung: Der oben aufgeführte Preis entspricht den Kosten für fünf Jahre Erweiterung Support und Wartung.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Es handelt sich um Ersetzung, Ergänzung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen und weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material und Dienstleistungen gewährleistet bleibt. Gemäss § 9 Abs. 1 Bst. c und f sowie Bst. g VIVöB (Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, SRSZ 430.130).
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.11.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (Art. 15 IVöB).
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