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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 996897
30.11.2017|Projekt-ID 158316|Meldungsnummer 996897|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  30.11.2017
Publikationsdatum Simap: 30.11.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Gymnasium Münchenstein - Erweiterungsbau, Baumeisterarbeiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45100000 - Baureifmachung,
45112000 - Aushub- und Erdbewegungsarbeiten,
45210000 - Bauleistungen im Hochbau,
45214000 - Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
Baukostenplannummer (BKP): 112 - Rückbau,
114 - Erdbewegungen,
171 - Pfähle,
201 - Baugrubenaushub,
211 - Baumeisterarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Marti AG Basel, Güterstrasse 88,  4002  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'926'652.20 mit MWSt.8%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 20.07.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 977725

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.11.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach deren Publikation im Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.