Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
ZH
01.12.2017 Publikationsdatum Simap: 01.12.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zweckverband Feuerwehr Wehntal
Beschaffungsstelle/Organisator: Zweckverband Feuerwehr Wehntal c/o Gemeindeverwaltung Niederweningen,
zu Hdn. von
Chantal Nitschké, Alte Stationsstrasse 19,
8166
Niederweningen,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 857 12 21,
E-Mail:
chantal.nitschke@niederweningen.ch,
URL
https://www.feuerwehr-wehntal.ch/
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung eines Klein-Hubretterfahrzeugs
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34144210 - Feuerwehrfahrzeuge |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: skycraft AG, Stadthausquai 1,
8001
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 391'378.30 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund des durchgeführten Verfahrens ist die ausgeschriebene Variante "Chassis B / Aufbau B" gewählt und die Leistungen zu CHF 391'378.30 exkl. MwSt. an die Firma Skycraft AG, Zürich, vergeben worden. Sie erzielte den 1. Rang bei der Nutzwertanalyse (Offertenvergleich Submission HRF), bei der die genannten Zuschlagskriterien bewertet wurden.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.07.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer
979109
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.12.2017
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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