Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 29.11.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schwellenkorporation Eggiwil & Schwellenkorporation Schangnau
Beschaffungsstelle/Organisator: Schwellenkorporationen Eggiwil und Schangnau,,
zu Hdn. von
Severin Schwab, GEOTEST AG, Bernstrasse 165,
3052
Zollikofen,
Schweiz,
Telefon:
031 910 01 63,
Fax:
031 910 01 00,
E-Mail:
severin.schwab@geotest.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 15.01.2018
- Bemerkungen: Beantwortung der Fragen (anonymisiert) bis 25. Januar 2018
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 16.02.2018 Uhrzeit: 17:00
1.5 Datum der Offertöffnung:- 19.02.2018, Uhrzeit:
10:00, Ort:
Zollikofen
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Räumung der Schwemmholz-Verklausung in der Räblochschlucht, Emme Eggiwil
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1916024
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45111213 - Abräumungsarbeiten, | | 77211200 - Transport von Stämmen im und aus dem Wald |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Siehe 04_Besondere_Bestimmungen in den Ausschreibungsunterlagen.
2.7 Ort der Ausführung- Eggiwil BE, Räblochschlucht, Koordinaten ca. 2'629'770.67, 1'186'252.57
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 30.03.2018, Ende: 31.12.2018
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Der genaue Ausführungszeitraum ist noch unklar und kann deshalb nicht mit Sicherheit angegeben werden (siehe auch 04_Besondere_Bestimmungen in den Ausschreibungsunterlagen).
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Da es sich um eine funktionale Ausschreibung handelt, werden Varianten ausdrücklich zugelassen, sofern das Ziel der vollständigen, minimalinvasiven Räumung der Räbloch-Schlucht, erreicht werden kann.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 30.03.2018 und Ende 31.12.2018
- Bemerkungen: Der Ausführungstermin (Beginn/Ende) ist noch offen. Er wird nach der Genehmigung des Projektes und nach der Auftragsvergabe und unter Vorbehalt der Bewilligungsfähigkeit des Projektes bekannt gegeben. Für die Terminplanung ist von einer Ausführung innert weniger Monate auszugehen (inkl. Baustelleneinrichtung, Rückbau derselben und Abtransport des Schwemmgutes).
Abweichende Terminangaben berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- OBLIGATORISCHE INFORMATIONSVERANSTALTUNG:
Am 14. Dezember 2017 findet um 13.00 h eine obligatorische Informationsveranstaltung in der Gemeindeverwaltung in 3537 Eggiwil statt, zwingend mit vorgängiger Anmeldung bei severin.schwab@geotest.ch / 031 910 01 63. Eine Nichtteilnahme an der Informationsveranstaltung führt zum Ausschluss vom Verfahren.
3.3 Zahlungsbedingungen- 60 Tage nach Rechnungseingang bzw. 90 Tage (Schlussrechnung).
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch Subunternehmer 50 %
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Subunternehmer sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Arbeitsgattung, geschätzte Offertsumme) im Offerttext. Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subunternehmer, welche in die Bewertung einfliessen, dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subunternehmer dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Siehe 04_Besondere_Bestimmungen in den Ausschreibungsunterlagen.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Siehe 04_Besondere_Bestimmungen in den Ausschreibungsunterlagen.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 36 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 29.11.2017
bis
16.02.2018 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- gemäss beiliegendem Entwurf Werkvertrag
4.3 Begehungen- keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.6 Sonstige Angaben- VERGÜTUNG DER ANGEBOTE UND RÜCKGABE DER ANGEBOTSUNTERLAGEN:
Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
FOLGEAUFTRÄGE: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.
VERGABE DER LEISTUNGEN: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
AUSSCHLUSS, VORBEFASSUNG: Die Firma Gasser Felstechnik AG hat im Winter 2015 an einer Begehung teilgenommen. Dabei wurde das Räbloch oberwasserseitig besichtigt. Die Verklausung im engeren Sinn konnte dabei nicht begangen werden. Die genannte Firma hat daraufhin aus eigenen Stücken eine Offerte für die Räumung des Räblochs eingereicht. Sie gilt als nicht vorbefasst und ist zur Teilnahme an der vorliegenden Ausschreibung zugelassen.
SCHLÜSSELPERSONEN: Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung vom Auftraggeber ausgewechselt werden.
BEWILLIGUNG UND BEWILLIGUNGSFÄHIGKEIT DES PROJEKTES: Die Arbeiten werden unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Projektgenehmigung und der Kreditfreigabe durch die Bewilligungsbehörde und Bauherrschaft ausgeschrieben. Wird das Projekt nicht genehmigt oder werden Kredite gekürzt oder gestrichen bzw. nicht erteilt, hat der Anbieter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Es bleibt ausdrücklich vorbehalten, im Falle der fehlenden Bewilligungsfähigkeit eines Projektvorschlages eines Anbieters auf einen anderen, in der Gesamtbewertung tiefer platzierten Projektvorschlag zurückzugreifen, wenn damit die Bewilligungsfähigkeit erreicht werden kann. Im Rahmen von ersten Grobabklärungen seitens der kantonalen Behörden wurde klar, dass für das Vorhaben der Räumung des Räblochs voraussichtlich strenge, im Detail noch zu definierende Auflagen formuliert werden. Neben der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und den Hochwasserschutzaspekten wird die Minimierung der temporären und definitiven Eingriffe in das BLN-Gebiet von zentraler Bedeutung für die Erteilung der Gesamtbewilligung sein.
WERKVERTRAG Ein Entwurf des Werkvertrages liegt den Submissionunterlagen bei (digital). Änderungen bleiben vorbehalten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine gültige Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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