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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 997311
08.01.2018|Projekt-ID 150637|Meldungsnummer 997311|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.01.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Zollverwalung, Oberzolldirektion
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössische Zollverwaltung, Oberzolldirektion, Hauptabeilung Ressourcen, CC Beschaffungs- und Vertragswesen,  zu Hdn. von Gepäckröntgenanlagen, Monbijoustrasse 40,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  ozdccbeschaffung@ezv.admin.ch,  URL www.ezv.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Gepäckröntgenanlagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33111000 - Röntgengeräte

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Securserv Technologies SA, boulevard Helvétique 36,  1207  Genève,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 1'380'284.00  bis  2'032'515.80 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Anbieter erreichte nach Bewertung aller Zuschlagskriterien gemäss Pflichtenheft (Qualifikationsanforderungen und Preis) die höchste Gesamtpunktzahl. Die Firma konnte die Qualifikationsanforderungen am besten erfüllen und überzeugte zudem durch ein gutes Preis-Leistungsverhältnis.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 30.06.2017
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 951229

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.12.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.