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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 998321
08.12.2017|Projekt-ID 158744|Meldungsnummer 998321|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  08.12.2017
Publikationsdatum Simap: 08.12.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung für Studentisches Wohnen Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Stiftung für Studentisches Wohnen Zürich
ETH Zürich SOK B4,  zu Hdn. von Rebecca Taraborrelli, Sonneggstrasse 23,  8092  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 632 52 11,  Fax:  +41 44 632 11 38,  E-Mail:  sswz@sswz.ethz.ch,  URL www.sswz.ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 221 Fenster

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45421132 - Einbau von Fenstern,
44221000 - Fenster, Türen und zugehörige Artikel,
45421100 - Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
Baukostenplannummer (BKP): 221 - Fenster, Aussentüren, Tore
Normpositionen-Katalog (NPK): 371 - Fenster und Fenstertüren

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hinze Schreinerei GmbH, Alte Landstrasse 1,  4492  Tecknau,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 1'079'382.90  bis  1'578'731.40 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Preislich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.07.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 979143

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.11.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der postalischen Zustellung des Bescheids an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.