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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 998409
15.12.2017|Projekt-ID 158528|Meldungsnummer 998409|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  15.12.2017
Publikationsdatum Simap: 15.12.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 71071 VBZ Busgarage Hardau
Beschaffungs-Nr 276
Kurze Beschreibung: BKP 276 Innere Abschlüsse (Toranlagen)
- 180 m2 automatisierte Brandschutzschiebetore mit Beschlägen und Sicherheitsvorrichtungen
- 70 m2 hinterlüftete Blechelemente

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 276 - Innere Abschlüsse

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Dahinden + Rohner Industrietor AG, Allmendstrasse 36,  8320  Fehraltorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 699'958.10 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.07.2017
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 978441

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.12.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Verfügung Nr. 170472 des Vorstehers des Hochbaudepartements

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.