Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
ZH
22.12.2017 Publikationsdatum Simap: 22.12.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG
Beschaffungsstelle/Organisator: VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG,
zu Hdn. von
Urs Feuz, Sägereistrasse 24,
8152
Glattbrugg,
Schweiz,
Telefon:
044 809 56 00,
E-Mail:
simap@vbg.ch,
URL
www.vbg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sicherheit Glattalbahn; Schrankenanlagen Los 2
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71322500 - Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: JAUSLIN STEBLER AG, Gartenstrasse 15,
4132
Muttenz,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 638'166.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Im Rahmen des Projektes «Sicherheit Glattalbahn; Schrankenanlagen Los 1» sind seit 2014 vier Schrankenanlagen an Kreuzungen in den Gemeinden Opfikon/Glattbrugg und Wallisellen projektiert und realisiert worden (die Installation der vierten Anlage erfolgt im Frühjahr 2018). Mit der Projektierung (und dem späteren Bau) von sieben weiteren Schrankenanlagen in den Gemeinden Wallisellen und Dübendorf soll ab 2018 in einem Folge-Los 2 die Umsetzung der sicherheitstechnischen Konzeption weitergeführt werden. Unter Berücksichtigung der Komplexität der Ergänzung durch die neuen, weiteren Anlagen und zur Gewährleistung der bereits gewählten System-Entscheide soll der Zuschlag für die in Frage stehenden technischen Dienstleistungen an die bereits in Los 1 mit diesen Leistungen betraute Zuschlagsempfängerin gehen (§ 10 Abs. 1 lit. f SubmV).
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.12.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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