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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 999217
15.12.2017|Projekt-ID 164407|Meldungsnummer 999217|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  15.12.2017
Publikationsdatum Simap: 15.12.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Politische Gemeinde Gossau ZH
Beschaffungsstelle/Organisator: Politische Gemeinde Gossau ZH
Bauabteilung,  zu Hdn. von Marc Lutzmann, Berghofstrasse 4,  8625  Gossau,  Schweiz,  Telefon:  044 936 55 31,  Fax:  044 936 55 68,  E-Mail:  marc.lutzmann@gossau-zh.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

12.01.2018

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 29.01.2018 Uhrzeit: 17:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)

1.5 Datum der Offertöffnung:

30.01.2018, Bemerkungen:  Nicht öffentlich

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Berghofstrasse, Abschnitt: Kirch- bis Tannenbergstrasse

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Hauptmengen:
Entwässerung: DN 150 – 200: 350m
Werkleitungsgraben (Wasser): 240m
Werkleitungsgraben (EW): 40m
Aushub / Fest: 400m3
Kieslieferung (Lose): 600m3
Abschlüsse: 1400m
Planie: 6'500m2
Beläge: 1'450t
Strassenabläufe: 18 Stk.

2.7 Ort der Ausführung

Gossau ZH

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

36 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis (Preisspanne 50%)  Gewichtung 65% 
Referenzen Bauführer und Polier  Gewichtung 20% 
Auftragsanalyse / Bauablauf / Dauer  Gewichtung 15% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Baubeginn frühestens ab April 2018
Ziel ist eine möglichst kurze Bauzeit.
Fertigstellung bis Ende 2018
Der Deckbelag evtl. im Jahr 2019

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
1.) Nichterfüllung der Kriterien der Selbstdeklaration der Bewerberinnen
2.) Erfahrung der Unternehmung / ARGE mit gleichwertigen Tief- und Strassenbauobjekten (mind. 2 Stk. in den letzten 5 Jahren / Bausumme > Fr. 400'000.00)
3.) Wirtschaftliche und organisatorische Leistungsfähigkeit der Unternehmung / ARGE:
- Der Jahresumsatz muss dreimal grösser sein als die für dieses Objekt vorgesehene Gesamtleistung.
- Die Eigenleistung muss mindestens 50% der offerierten Gesamtleistung betragen.

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 19.01.2018
Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch,
oder zu beziehen von folgender Adresse:
Politische Gemeinde Gossau ZH
Bauabteilung,  zu Hdn. von Marc Lutzmann, Berghofstrasse 4,  8625  Gossau,  Schweiz,  Telefon:  044 936 55 31,  Fax:  044 936 55 68,  E-Mail:  marc.lutzmann@gossau-zh.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 15.12.2017  bis  26.01.2018
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.3 Begehungen

Keine

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.