Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 999993
22.12.2017|Projekt-ID 161035|Meldungsnummer 999993|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SO  22.12.2017
Publikationsdatum Simap: 22.12.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: KEBAG, Kehrichtverwertungsanlage
Beschaffungsstelle/Organisator: KEBAG AG,  zu Hdn. von Markus Juchli, Emmenspitz,  4528  Zuchwil,  Schweiz,  Telefon:  +41 32 686 54 50,  E-Mail:  markus.juchli@kebag.ch,  URL http://www.kebag.ch/

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kehrichtverwertungsanlage KEBAG Enova, Zuchwil (SO), Submission HLKS-Ingenieur

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die zu erbringenden Leistungen umfassen die HLKS-Ingenieurleistungen als Fachplaner nach SIA 108 (Ausgabe 2014) für die SIA-Phasen 31 bis 53 mit den Präzisierungen in den Unterlagen.

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros,
71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   06.10.2017
im Publikationsorgan :   Simap und Amtsblatt Kanton Solothurn
Meldungsnummer 987629

3. Begründung

Kein anforderungsgerechtes Angebot ist eingegangen

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftliche Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.